Matthias Wittland, Geschäftsbereichsleiter
Caritas Pflege & Gesundheit
Caritasverband für die Dekanate Ahaus und Vreden e.V.
Matthias Mört, Fachbereichsleiter
Caritas Pflege & Gesundheit
Caritasverband für das Dekanat Borken e.V.
Henrik Nagel-Fellerhoff, Fachbereichsleiter
Caritas Pflege & Gesundheit
Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V.
Alexia Meyer, Fachbereichsleiterin
Caritas Pflege & Gesundheit
Caritasverband Kleve e.V.
Christliche Patientenvorsorge
Mit der Handreichung "Christliche Patientenvorsorge durch Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Behandlungswünsche und Patientenverfügung" und dem darin enthaltenen Formular möchten katholische und evangelische Kirche eine Hilfestellung geben, sich mit dem Sterben und den eigenen Wünschen im Umgang mit einer lebensbedrohlichen Erkrankung auseinanderzusetzen und mit vertrauten Menschen darüber ins Gespräch zu kommen.
Die Christliche Patientenvorsorge berücksichtigt theologisch-ethische Aspekte eines christlichen Umgangs mit dem Ende des Lebens und erläutert die wichtigsten juristischen Gesichtspunkte. Das deutsche Recht bietet verschiedene Möglichkeiten an, mit deren Hilfe für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit im Rahmen einer schweren oder tödlich verlaufenden Krankheit Vorsorge getroffen werden kann. Nach der ersten "Christlichen Patientenverfügung" von 1999 und ihrer Aktualisierung von 2003 ist die "Christliche Patientenvorsorge" von Februar 2011 die dritte Handreichung dieser Art, die von den beiden Kirchen gemeinsam verantwortet wird.
Aufgrund neuerer gesetzlicher Regelungen, die von der "Christlichen Patientenvorsorge" berücksichtigt werden, wird empfohlen, sich künftig nur noch mit dieser neuen Handreichung auseinanderzusetzen, erklärt Henrik Nagel-Fellerhoff von der Caritas Pflege & Gesundheit des Caritasverbandes für den Kreis Coesfeld.
Die Handreichung "Christliche Patientenvorsorge" umfasst neben umfassenden Informationen die Formularteile Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung und Äußerung von Behandlungswünschen. Diese vier Möglichkeiten der Patientenvorsorge bringen den Willen eines entscheidungsfähigen Menschen im Vorfeld einer Erkrankung oder des Sterbens zum Ausdruck. Sie werden wichtig, wenn der Patient entscheidungsunfähig wird, das heißt aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung außer Stande ist, seinen aktuellen Willen zu äußern.
In der Vorsorgevollmacht werden Bevollmächtige benannt, die im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit die persönlichen Angelegenheiten regeln. In der Betreuungsverfügung wird dem zuständigen Gericht ein Betreuer vorschlagen, der die Rechtliche Betreuung übernehmen soll. Behandlungswünsche bei schwerer Erkrankung können schließlich in einer Patientenverfügung verfasst werden. Nicht geregelt werden dadurch die Vertretung in Vermögens- und Wohnungsangelegenheiten, die Vertretung bei Behörden, im Post- und Fernmeldeverkehr sowie vor Gericht.
Der Gebrauch der Formulare in der "Christlichen Patientenvorsorge" sei empfehlenswert und auch praktikabel, betont Nagel-Fellerhoff. Gleichwohl sei die Verantwortung, die derjenige zu tragen habe, der als Betreuer fungiert, nicht zu unterschätzen. Eine frühzeitige Auseinandersetzung aller Beteiligten mit der "Was wäre, wenn…-Situation" sei daher in jedem Fall ratsam.